Kärcher hat zwei weitere Prozesse gegen Nachahmer des populären Fenstersaugers WV Classic gewonnen: Die Firmen Hangzhou Tomak und Zhongshan Huilong verletzen nach Ansicht der zuständigen chinesischen Behörden geltendes Patentrecht des Reinigungsgeräteherstellers. Damit ist Kärcher erneut ein wichtiger Schlag gegen Produktimitationen aus China gelungen.
Im Fall von Hangzhou Tomak sah es das Mittlere Volksgericht in Guangzhou in erster Instanz als erwiesen an, dass das Unternehmen gegen zwei Kärcher-Patente verstößt. Das Verfahren gegen Zhongshan Huilong wurde bereits in zweiter Instanz geführt: Im Dezember 2013 entschied das Mittlere Volksgericht in Zhonghan auf Patentverletzung. Das Obere Volksgericht von Guangdong bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil, gegen das das chinesische Unternehmen in Berufung gegangen war. Neben der Zahlung von Schadensersatz haben sich beide Firmen dazu verpflichtet, Restbestände der betroffenen Produkte und die zur Herstellung benötigten Formen und Werkzeuge zu zerstören.
Schon vor wenigen Wochen hatte Kärcher einen Prozess gegen andere Produktfälscher aus China gewonnen: Ningbo Yadi und Ningbo Elmar verletzten ebenfalls Geschmacksmuster des Fenstersaugers WV Classic. Das konsequente Vorgehen gegen Nachbauten des beliebten Geräts zeigt nicht nur bei den Produzenten, sondern auch im Markt Wirkung: Einige internationale Handelsketten haben sich mittlerweile dazu entschlossen, den Verkauf der betroffenen Plagiate einzustellen, Bestellungen zu stornieren und erfolgte Lieferungen an die Herstellerzurückzuschicken.