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Geplant: Öko-Preisschild für Elektrogeräte

Viel Arbeit für Industrie und Handel: Das Schrottgesetz ist noch nicht verdaut, die Reskalierung der Energieeffizienzklassen steht vor der Tür. Jetzt sorgte am Donnerstag vergangener Woche Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit einer neuen Initiative für Schlagzeilen: Auf den rund 130 Seiten des „Integrierten Umweltprogramms 2030“ bleibt von der Fischerei bis zur „Smart City“ kein Lebensbereich ausgenommen. Denn so Hendricks in Berlin: „Um den umweltpolitischen Herausforderungen wirksam zu begegnen, sind grundlegende Veränderungen in Gesellschaft, Industrie und  Landwirtschaft, Energie- und Ressourcennutzung, Verkehr und Infrastruktur unabdingbar.“ Ein einfaches „Weiter so“ oder Nachhaltigkeitsfortschritte im Schneckentempo seien keine Option.

Vorgeschriebene Mindestlebensdauer ^

Langfristig möchte das Bundesumweltministerium erreichen, dass möglichst viele Preise auch die Umwelt sowie die sozialen Kosten berücksichtigen. Denn generell müsse das Konsumverhalten in Deutschland nachhaltiger werden. Denkbare Schritte auf diesem Weg könnten nach Ansicht des Umweltministeriums eine staatlich vorgeschriebene Mindestlebensdauer für Produkte und technische Geräte sowie Vorgaben zur Reparaturfähigkeit sein.

Während sich die Lebensmittelindustrie erst einmal wegducken kann, trifft es die Elektro- und Hausgeräte wohl mit zuerst. Demnach sollen Verbraucher beim Kauf eines Elektrogerätes künftig zertifizierte Informationen zu Inhaltsstoffen, Lebensdauer und Reparaturfähigkeit des Gerätes erhalten. Auf den Seiten 50 und 51 des „Umweltprogramms 2030“ werden unter dem „Leitziel III: Konsum- und Ressourcenwende einleiten“ die zwei entscheidenden Passagen für die Branche aufgeführt. Dort heißt es:

Verlängerung der Nutzungsdauer von Elektrogeräten ^

Die Herstellungsphase hat bei Produkten häufig die größten Umweltwirkungen des gesamten Lebenszyklusses zu verzeichnen. Es ist daher sinnvoll, eine möglichst lange Nutzungsdauer zu erzielen. Das BMUB (Bundesumweltministerium) wird eine Strategie entwickeln, die durch Einsatz verschiedener Instrumente eine Verlängerung der Nutzungsdauer erreichen soll.  Denkbar sind hier zum Beispiel Anforderungen für eine Mindest-Lebensdauer sowie Vorgaben für Reparaturfähigkeit und Aufrüstbarkeit. Auch Möglichkeiten für Änderungen im Gewährleistungsrecht sowie verpflichtende Aussagen zur Haltbarkeit von Produkten sollen geprüft  werden.

Zweites Preisschild für Sozial- und Umweltkosten von Produkten ^

Das BMUB wird ein Konzept für ein „zweites Preisschild“ entwickeln, das die Umweltwirkungen, also u.a. Umweltschäden und Ressourcenverbrauch, von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen darstellen soll. Ziel ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nachhaltige Kaufentscheidung zu erleichtern. Langfristiges Ziel des BMUB ist, dass bei möglichst vielen Produkten und Dienstleistungen der Preis die tatsächlichen gesellschaftlichen Kosten widerspiegelt. Neben der Internalisierung der „externen Umweltkosten“ sind  hierbei auch die „sozialen Kosten“ zu berücksichtigen.

Das heißt im Klartext: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mit Hilfe eines „zweiten Preisschilds” über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen – und Elektrogeräte gehören dazu – informiert werden. Das “Integrierte Umweltprogramm 2030” formuliert Leitziele und Vorschläge, wie Schlüsselbereiche von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft umweltgerecht und nachhaltig gestaltet werden können. Dabei sieht das Umweltministerium sein Integriertes Umweltprogramm erst einmal als Auftakt zu einem gesellschaftlichen Dialog über die Zukunft der deutschen Umweltpolitik.

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