Die nächste Grundsatzregelung des Energielabels steht vor der Tür – mit erheblichen Änderungen. Den Anfang bei den Hausgeräten machen Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie Weinlagergeräte.
Wichtiger Stichtag ist der 1. März 2021. Erst ab diesem Tag werden die Verbraucher die neuen Label an den Geräten sehen dürfen, in der Verkaufsstelle oder online. Bis dahin gelten die Bestimmungen für die heute aktuellen Label. Die Händler haben ab dem Termin 14 Tage Zeit, die Label auszutauschen, sowohl an den Geräten als auch bei online angepriesenen Elektrogroßgeräten.
Eine umfangreiche Broschüre zum neuen EU-Energielabel hält der ZVEI-Fachverband Elektro-Haushalts-Großgeräte unter dem Link https://www.zvei.org/verband/fachverbaende/fachverband-elektro-haushalt-grossgeraete/ bereit.