Gestern (4. Mai) fanden in vielen Bundesländern weitere Lockerungen der bisher geltenden Beschränkungen in allen Lebensbereichen statt. Schulen wurden wie in Rheinland-Pfalz schrittweise geöffnet, Zoos und Museen dürfen besucht werden und Friseure öffneten ihre Salons – alles unter höchsten Hygiene-Auflagen.
Und auch das gehört zur „neuen Normalität“: In Bundesländern wie u.a. Baden-Württemberg, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz dürfen sämtliche Geschäfte, unabhängig von ihrem Sortiment und der Größe der Verkaufsfläche, unter Einhaltung der Hygieneauflagen öffnen.
Aktuelle Erfahrungswerte zeigen dabei laut Handelsverband Wohnen und Büro (HWB), dass sämtliche Schutzmaßnahmen für Personal und Kunden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vom Handel in den eigenen Geschäften vorbildlich umgesetzt und gewährleistet werden.
Eine aktuelle Umfrage des EHI Retail Institutes bestätigt das vorbildliche Agieren des Handels, das auf Maßnahmen wie Hinweisschilder, Einlassbeschränkungen, zusätzliches Personal, Schutzmaskenpflicht, Bodenaufkleber, Plexiglasscheiben und Reinigungs- und Desinfektionskonzepte setzt. Der Großteil der Kunden hält sich an die Vorgaben des Hygieneschutzes, achtet auf ausreichend Abstand untereinander und befolgt die Regeln der Unternehmen.
Infektionsschutz keine Frage der Geschäftsgröße
Der HWB sieht sich in der Annahme bestätigt, dass Infektionsschutz keine Frage der Geschäftsgröße ist. „In den Möbelhäusern stehen einem Kunden oft mehr als 50 Quadratmeter zur Verfügung. Die Beratung erfolgt mit Distanz, in den Kassenzonen greifen bauliche Maßnahmen und das Abstandsgebot,“ so HWB-Geschäftsführer Christian Haeser. Und weiter: „Vermutlich ist es die auffällige Werbung der Möbel- und Küchenbranche, die eine hohe Frequenz vermuten lässt.
Doch tatsächlich liegen die Umsätze weit unterhalb derjenigen des Vorjahreszeitraums, teilweise nur bei der Hälfte.“ Die Forderung des HWB: Die Best-Practice-Erfahrungen müssten in den anstehenden Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch (5. Mai) berücksichtigt, die Shut-Down-Lockerung fortgeführt werden.