Markt & Branche

Recht auf ein zweites Leben

Vom Smartphone bis zur Waschmaschine: Mehr als 6.000 Thüringerinnen und Thüringer haben im Jahr 2021 den „Reparaturbonus Thüringen“ genutzt, um defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen. Dank Förderung des Thüringischen Umweltministeriums erhielten sie durch die Verbraucherzentrale Thüringen die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 100 Euro zurück. Aktuell sind die Fördertöpfe leer, eine Fortsetzung ist aber dieses Jahr angedacht.


„Die meisten Menschen haben Einweg- und kurzlebige Produkte satt und wollen mehr Langlebigkeit“, Anja Siegesmund, Umweltministerin Thüringen. Foto: Andreas Pöcking
„Die meisten Menschen haben Einweg- und kurzlebige Produkte satt und wollen mehr Langlebigkeit“, Anja Siegesmund, Umweltministerin Thüringen. Foto: Andreas Pöcking

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund: „Das Interesse am Reparaturbonus ist enorm. Die Nachfrage aus allen Ecken Thüringens hat gezeigt: Die Menschen hier wollen keine Einweg-Wegwerf-Gesellschaft, die achtlos mit unseren Ressourcen umgeht. Eine Reparatur ist die erste Wahl, wenn es das Handy oder die alte Nähmaschine eigentlich noch tut. Vorausgesetzt, die Reparaturkosten sind nicht unverhältnismäßig hoch.“

Reparatur ist die erste Wahl

Spitzenreiter beim Reparaturbonus waren mit rund ein Viertel der reparierten Geräte Mobiltelefone. In den überwiegenden Fällen lag ein Displayschaden vor. Ebenfalls ließen die Thüringerinnen und Thüringer sehr oft Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen reparieren. Die Reparaturen wurden zur Hälfte von Fachhändlern durchgeführt, zu einem Viertel von Werkstätten. Die übrigen Reparaturen verteilten sich auf Elektrofachmärkte und den Kundendienst der Hersteller. Das Gesamtvolumen der Ko-Finanzierung durch den Landeszuschuss lag bei rund 400.000 EUR.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung haben SPD, Grüne und FDP ein Recht auf Reparatur vereinbart. Dort heißt es: „Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Das bedeutet: Geräte, die sich einem Öffnen verschließen, ohne Not verklebte Produkte, gar nicht erst vorgesehene Ersatzteillieferungen – das sind Dinge, die sich künftig ändern sollen.

Verbraucherschützer haben die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur bereits bis Mitte März auf den Weg zu bringen. Zur Forderung der Bundesverbraucherzentrale nach einem Recht auf Reparatur erklärt Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund: „Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu echter Nachhaltigkeit. Die meisten Menschen haben Einweg- und kurzlebige Produkte satt und wollen mehr Langlebigkeit. Ich bin mir sicher, dass das Bundesumweltministerium diese Idee mit Nachdruck umsetzt.“

Thüringen hat mit dem Reparaturbonus im vergangen Jahr vorgelegt und viel Zustimmung zum bundesweit bislang einmaligen Modellprojekt erfahren. Siegesmund: „In Thüringen wollen wir den Bonus auch in diesem Jahr wieder auflegen, sobald der Haushalt in Thüringen steht.“

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