Im Streit zwischen Vorwerk und der Discounterkette Lidl rund um den Thermomix gibt es eine neue Gerichtsentscheidung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied Ende Januar zugunsten von Vorwerk.
Streitobjekt ist die Lidl-Küchenmaschine unter dem Namen „Monsieur Cuisine Connect”. Der Discounter bietet unter diesem Namen ein Gerät an, das ähnliche Funktionen wie Vorwerks „Thermomix” aufweist – allerdings zu einem deutlich geringeren Preis. Während das Original von Vorwerk mit 1.359 EUR die Haushaltskasse belastet, nimmt Lidl für sein „me too“-Produkt lediglich 399 EUR, also fast einen Tausender weniger.
Im Verfahren konzentrierte sich der Streit auf ein Patent, das Vorwerk für eine bestimmte Heizung im Thermomix angemeldet hatte. Nach Ansicht des Gerichts hat Lidl dieses eingetragene Patent verletzt. Der Discounter darf das Gerät, das Vorwerks patentierte Dickschichtheizungs-Technologie nutzt, in Deutschland nun nicht länger verkaufen.
So weit, so unklar: Denn Lidl hat bisher diverse Geräte auf den Markt gebracht, die im Hinblick auf die Heizung immer mit leichten Variationen unterschiedlich aufgebaut waren. Das OLG-Urteil aus Düsseldorf betrifft nun die Lidl-Geräte, die als zu nah an der Thermomix-Heizung gelten. Entscheidend sind dabei technische Details, etwa eine gleichmäßige Erhitzung des Mixguts. Und: Auch in Spanien ist ein Patentverfahren anhängig, das zuletzt indes zugunsten von Lidl entschieden wurde.