Ein Baustein, der der Konjunktur wieder auf die Beine helfen soll: Mitte Juni billigten Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder u.a. die Senkung der Mehrwertsteuer.
Ab Mittwoch (1. Juli 2020) werden zunächst bis zum Jahresende der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 19 auf 16%, der ermäßigte Satz von 7 auf 5% gesenkt. Diese von der Bundesregierung kurzfristig beschlossene Senkung sorgt bei vielen Unternehmen immer noch für große Verunsicherung.
Was ändert sich an der Preisauszeichnung? Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Mehrwertsteuer maßgeblich? Was ist bei Anzahlungen und Teilleistungen sowie bei Umtausch oder Rückgabe zu beachten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt ein Praxisleitfaden des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Neben wichtigen Hinweisen finden Händler darin auch ganz konkrete Fallbeispiele. Den Praxisleitfaden „Was Unternehmer jetzt beachten müssen“ finden Sie hier.
Wichtig zu wissen: Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Verbraucher weitergereicht werden soll, kann eine entsprechende Verrechnung beziehungsweise Rabattierung an der Kasse erfolgen. Es liegt keine falsche Preisauszeichnung am Regal vor. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
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