Das ist nicht neu: Fachgeschäfte und Fachmärkte nehmen ausgediente Elektrogeräte an, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Aber auch manche Discounter und Supermärkte bieten regelmäßig Elektro-Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör sowie Unterhaltungselektronik und Telefone an.
Eine aktuelle Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes soll daher ab nächstem Jahr dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die Fachgeschäfte, sondern auch Discounter und Supermärkte verpflichtet sind, kleinere Altgeräte (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) zurückzunehmen, wenn diese eine Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter haben und selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es also deutlich bequemer, ein ausgedientes Kleingerät umweltgerecht zu entsorgen.
Und: Auch Online-Händler sollen künftig stärker ins Recycling eingebunden werden, indem sie aktiv kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen zukünftig prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte bei der Stiftung „ear“ registriert sind, sich der jeweilige Hersteller also an den späteren Entsorgungskosten beteiligt.
„Die Gesetzesänderung wird von uns sehr begrüßt, denn sie sorgt für mehr Fairness beim Wettbewerb der Handelsformen und beseitigt Wettbewerbsnachteile für Hersteller, die sich rechtskonform verhalten, indem sie ihren Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz nachkommen“, kommentiert Dr. Sara Warneke, Geschäftsführerin gfu Consumer & Home Electronics.