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„Am Nasenring durch die Manege: Verfassungsbeschwerde gegen „Corona-Notbremse“

Die Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni auslaufen zu lassen, wird auch von der EK/servicegroup gern gehört. Trotzdem hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Bielefelder Verbundgruppe mitgetragen wird und bei der infoboard.de zu den Unterstützern der ersten Stunde gehört, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die Beschwerdeführer sehen sich durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt und fokussieren auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung.

„Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf“, Franz-Josef Hasebrink, Vorstandsvorsitzender EK/servicegroup.

„Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf. Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen liegen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Läger und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil bzw. gar nicht abverkauft werden können – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung. Dazu kommt die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Das sind Punkte, die auch für Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home, ein No-Go sind. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können. Schließlich sind sie keine Automaten, bei denen man den Strom zum Start oder Stopp beliebig ein- und ausschalten kann“, formuliert er die Problematik der aktuellen Pandemie-Politik.

„Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können“, Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home der EK/servicegroup.

Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der 3.800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – steigt EK Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring und macht sich damit für den Fachhandel stark. Wie viele seiner Kollegen auch, hat der Inhaber von Schnittker am Markt, ein Mehrbranchenfachgeschäft im niedersächsischen Wildeshausen, genug.

„Wir werden mit Gesetzen wie der Bundes-Notbremse am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen“, EK Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau, Inhaber von Schnittker am Markt. (Foto: Thomas F. Starke/EK SERVICEGROUP)

„Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19-Hotspot. Wir arbeiten für die Menschen in unseren Heimatregionen und nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der „Bundes-Notbremse“ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen“, so Lenzschau.

Schutz des Lebens hat oberste Priorität

Im Fokus der Verfassungsbeschwerden stehen drei maßgebliche Einwände, die die Händlergruppe adressiert: Verletzung der Berufsfreiheit, Verletzung des Eigentumsgrundrechts und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Marcus Diekmann, Initiator von „Händler helfen Händlern“ und CEO von Rose Bikes, stellt klar: „Der Schutz des Lebens und der Gesundheit des einzelnen hat oberste Priorität. Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter stellen wir über jede Öffnungsabsicht – ganz egal, wie hart auch die wirtschaftliche Situation im Handel gerade ist.“ Aus diesem Grund habe man auch von einem Eilantrag der Beschwerde abgesehen.

„Mit unserer Initiative wollen wir nicht in einen Topf geworfen werden mit den vielen anderen Eilanträgen aus dem Handelsumfeld, die allzu forsch auf Wiederöffnung geklagt haben. Wie im Vorfeld angekündigt ist unser Anliegen vielmehr auf die handwerklichen und damit inhaltlichen Fehler im Bundesgesetz hinzuweisen, die in Summe zur Verfassungswidrigkeit führen“ ergänzt Alexander v. Preen, CEO Intersport Deutschland.

Das Bundesgesetz atme stark den aktuellen Geist der Corona-Pandemie. In seiner jetzigen Ausführung und letzten Konsequenz würde das Gesetz aber weit darüber hinaus auch den zukünftigen Umgang mit anderen Infektionskrankheiten, wie einer Influenza, vorzeichnen und damit die Geschäftspolitik von Händlern, Gastronomen oder Kulturtreibenden stark beeinflussen. „Wenn wir das Infektionsschutzgesetz eng auslegen, könnte uns in Zukunft jede normale Grippe wieder in den Lockdown schicken“, so Diekmann.

infoboard.de

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