Die Braun Küchenmaschine Multiquick 5 K 700 mit ihrem 600 Watt starken Motor eignet sich optimal für die Verarbeitung kleiner und größerer Mengen, denn bei diesem Modell sind ein kompakter Mixer sowie eine große Universalschüssel direkt nebeneinander angeordnet. Dabei erlaubt das einzigartige 2-Schüssel-System sogar die parallele Verarbeitung von mehreren Zutaten: Das Mischen, Rühren und Kneten von Kuchenteig ist in der 2-Liter-Schüssel ebenso möglich wie das Zerkleinern von Fisch oder Gemüse. Mit dem kleineren 0,75-Liter-Mixbehälter lassen sich köstliche Salatdressings und feine Dips zaubern. Die komfortable Ausstattung und die vielen praktischen Extras wie die stufenlose, elektronische Geschwindigkeitsregelung garantieren beste Kochergebnisse.
Die Braun Küchenmaschine Multiquick 5 K 700 im Überblick:
- 600 Watt starke Küchenmaschine mit nebeneinander angeordnetem
kompaktem Mixer und großer Universalschüssel - Der 0,75-Liter-Mixer erledigt kleinere Aufgaben – bestens geeignet
für die Zubereitung von Salatdressings, Dips oder Pesto - Die große Universalschüssel mit 2 Litern Fassungsvermögen für
Flüssigkeiten oder einem Kilogramm Teig eignet sich hervorragend
für große Aufgaben wie Kneten, Rühren und Mixen - Stufenlose elektronische Geschwindigkeitsregelung zur individuellen Regulierung des
Feinheitsgrades sowie eine weitere Stufe (Momentstufe) für kurzzeitige Power auf Knopfdruck - Tropfdichte Arbeitsbehälter verhindern das Ausfließen oder Überlaufen von Zutaten während der Zubereitung
- Alle Gefäße, Messer und Zubehörteile sind spülmaschinengeeignet
Die Küchenmaschine Multiquick ist Herzstück der Braun Multiquick Home Collection bestehend aus Küchenmaschine, Entsafter und Standmixer. Die Geräte zeichnen sich durch vielseitige Funktionen, Top-Verarbeitung und schwarzer Klavierlack-Optik aus. Raspeln, mixen oder entsaften – die Braun Multiquick Home Collection bietet für jedes Vorhaben den richtigen Küchenhelfer.
Die Braun Küchenmaschine Multiquick 5 K 700 ist ab Januar 2011 zu 179,99 Euro*
im Handel erhältlich.
* Die Festlegung des Verkaufspreises liegt allein im Ermessen des Handels.