BVT-Praxisfolder mit Fragen und Antworten zum neuen ElektroG

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) trat am 24. Oktober 2015 in Kraft. Die Novelle zum ElektroG verpflichtet den Einzelhandel, Elektrogeräte von seinen Kunden zurückzunehmen. Darüber hinaus verlangt es vom Handel umfangreiche Melde- und Informationspflichten.

So müssen sich Händler, die bereits heute freiwillig Elektrogeräte von ihren Kunden zurücknehmen, bis 24. Januar 2016 ihre Rücknahmestelle bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter www.stiftung-ear.de registrieren. Stationäre und Onlinehändler, die über 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Lagerfläche haben, müssen ab 24. Juli 2016 Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen, sich registrieren und jährlich ihre Müllmengen melden. Ebenfalls verlangt das ElektroG, dass sie ihre Kunden im Geschäft oder im Webshop über die Rücknahme informieren.

Eine erste Schnellinformation zum neuen ElektroG hält der HDE bereit. Weitaus ausführlicher beantwortet alle Fragen zur Novelle, beispielsweise zu Registrierungs- und Meldepflichten, der BVT-Praxisfolder “E-Schrott im Handel” (inklusive Tipps und Musterformulierung für Onlinehandel und stationäre Händler), der für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenlos, für Nichtmitglieder für eine Schutzgebühr von 50 Euro zzgl. MwSt. unter bvt@einzelhandel.de angefordert werden kann.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) hatte sich im Vorfeld der Beratungen zum ElektroG erfolgreich für eine Befreiung kleinerer Händler von der Rücknahmepflicht eingesetzt und gleiche Rechte und Pflichten für stationären und Onlinehandel erreicht. Trotzdem kommt auf den Einzelhandel jede Menge Bürokratie zu.

Dazu nimmt der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker wie folgt Stellung: “Der Fachhandel nimmt als Service seit jeher freiwillig von seinen Kunden ausrangierte Elektro-Großgeräte zurück. Und das ohne große Bürokratie. Künftig müssen wir die Konsumenten umfassend informieren und beraten, uns registrieren, Müllmengen melden, im Zweifel externe Berater und Dienstleister einschalten und finanzieren. Und dann stellt sich noch die Frage, ob Otto Normalverbraucher in Zukunft – wie von der Politik gewünscht – seinen Haartrockner oder Rasierer in den Elektromarkt trägt. Sicher ist nur, dass jede Menge Bürokratie auf den Einzelhandel zukommt. Hier schützt der brandneue BVT-Praxisfolder mit Fragen und Antworten den Handel vor Abmahnungen.”

infoboard.de

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