Unter Umständen lassen sich mit der Bedienungsanleitung eine Gefährdung sowie eine Menge Schäden, Ärger und Kosten vermeiden.
Oliver Brumm von Dekra Testing & Certification „Eine Bedienungsanleitung hilft dem Benutzer, sein neu erworbenes Elektrogerät kennenzulernen und anzuwenden. Es gibt viele Gründe, sich die Bedienungsanleitung nach dem Kauf eines Gerätes aufmerksam anzuschauen und bei Bedarf später den einen oder anderen Punkt nachzuschlagen, zum Beispiel was bei Kindern im Haushalt oder bei der Reinigung zu beachten ist.“
Über Sicherheitsaspekte hinaus finden Anwenderinnen und Anwender in der Anleitung viele wichtige Informationen zum Gerät selbst: Aus welchen Teilen ist es aufgebaut? Welche Funktion haben die Bedienelemente und wo liegen sie? Wie nimmt man das Gerät in Betrieb? Was ist beim Aufstellen und Reinigen zu beachten? Auch die technischen Daten, Gerätebezeichnung und Bestellnummer, in der Regel auch die Kontaktdaten des Service-Teams, Hinweise zur Entsorgung und teils auch zur energieeffizienten Nutzung kann man dort nachschlagen.
Aus gutem Grund kommt im EU-Raum kein technisches Gerät ohne eine separate Bedienungsanleitung auf den Markt. „Wer die Bedienungsanleitung nicht einfach samt der Verpackung entsorgt, sondern ihren Inhalt zur Kenntnis nimmt, kann sich im Zweifel eine Menge Schäden, Ärger und Kosten ersparen“, kommentiert Brumm.
Auf den ersten Seiten findet man wichtige Warnhinweise, die durch Begriffe wie „Warnung“, „Vorsicht“, „Gefahr“ oder Piktogramme hervorgehoben sind: Wann ist mit Gefahren für die Gesundheit zu rechnen? Unter welchen Umständen besteht Verbrennungs- oder Brandgefahr? Wann etwa ist die Gefahr von Stromschlag oder Kurzschluss gegeben? Durch welchen Fehlgebrauch kann es für den Anwender gefährlich oder das Gerät beschädigt werden? Wo liegen Gefahren für Kinder und Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten?
Ganz vorn in den meist unscheinbaren Heftchen fällt ein wichtiger Begriff auf: der „bestimmungsgemäße Gebrauch“. Er bedeutet: Ein normaler Mixer etwa ist nur zum Zerkleinern haushaltsüblicher Mengen gebaut, nicht aber für den Dauerbetrieb in der Gastronomie, der zu einer Überhitzung führen könnte. Das ist insofern wichtig, als der Hersteller keine Haftung für Schäden an Gerät oder Personen übernimmt, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind.
In der EU dürfen nur Elektrogeräte vertrieben werden, wenn diese nach den relevanten Richtlinien oder Verordnungen bewertet wurden. Das CE-Zeichen bedeutet, dass diese Bewertung durchgeführt wurde.
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