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Dyson jubelt: „Historischer Sieg für die Verbraucher“

Da dürften in Malmesbury und Köln die Sektkorken geknallt haben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 11. Mai einer von Dyson vorgebrachten Beschwerde gegen die Europäische Kommission stattgegeben und somit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben. Dyson hatte eine gerichtliche Überprüfung der nach Meinung des Unternehmens irreführenden Testmethoden, die dem Energielabel zu Grunde liegen, erwirkt, da diese nicht der häuslichen Anwendung entsprechen. Heißt im Klartext: Zukünftig sollen Staubsauger demnach auch im vollen Zustand geprüft werden.

Alltagsbedingungen gefordert ^

Das Energielabel für Staubsauger wurde im September 2013 europaweit eingeführt. Die von der Europäischen Kommission im Einklang mit einigen von großen Herstellern ausgearbeiteten Vorschriften legen fest, dass die Leistung von Staubsaugern leer und ohne Staub geprüft wird. Die Argumentation von Dyson: Eine Prüfung der Leistung ohne Staub ist nicht repräsentativ und irreführend. Im Gegensatz zu Zyklon-Staubsaugern verstopfen Staubsauger mit Beuteln und Filtern beim Gebrauch mit Staub, was oft zu einem Verlust an Saugkraft führt. Verbraucher können unter Umständen einen Staubsauger kaufen, der vorgeblich der „A-Kategorie“ entspricht, dessen Leistung jedoch, wenn er sich mit Staub füllt, auf die „D- oder E-Kategorie“ sinkt. Dyson argumentierte, dass, um die Erfahrung der Verbraucher im Alltag zu reflektieren, die Leistung unter realen Bedingungen gemessen werden muss – mit einem mit Staub gefüllten Staubsauger.

Dazu Max Conze, CEO von Dyson: „Dies ist ein seltener und historischer Sieg für die Verbraucher, der die Sicht von Dyson bestätigt, dass die Prüfung der Leistung unter Alltagsbedingungen erfolgen muss. Die Europäische Kommission hat sich außerhalb ihrer rechtlichen Kompetenzen begeben, um den Test für die Verbraucher irrelevant und irreführend zu machen. Dyson war der einzige Hersteller, der sich für eine Begrenzung der Motorleistung einsetzte, die effektivste Art, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig mehr Effizienz zu erzielen.“

In der ursprünglichen Entscheidung hatte das Gericht der Europäischen Union festgestellt, dass Tests von Staubsaugern mit Staub nicht zuverlässig sind und nicht reproduziert werden können. Allerdings wurde von der IEC (International Electrotechnical Commission) eine Testmethode mit Staub entwickelt, die von Prüforganisation und Herstellern weltweit verabschiedet wurde und in den zwölf Jahren, die sie bestanden hat, niemals in Frage gestellt wurde.

In seiner Entscheidung vom 11. Mai stellte der EuGH nun klar, dass die Prüfung, soweit technisch möglich, „eine Berechnungsmethode zugrunde legen muss, die es ermöglicht, die Energieeffizienz von Staubsaugern unter möglichst realen Bedingungen zu messen, wobei der Staubbehälter der Staubsauger bis zu einem bestimmten Niveau gefüllt werden muss.“ Damit werden nach Einschätzung von Dyson die Prüfverfahren in Europa in Frage gestellt.

Das Spiel mit den Prüfverfahren ^

Während der gerichtlichen Überprüfung hat Dyson unabhängige Labortests in Auftrag gegeben, die nach Unternehmensangaben zeigten, dass einige Staubsauger von Bosch und Siemens die „A-Kategorie“ erreichten, wenn sie leer waren, jedoch eine Steuerelektronik zur Erhöhung ihrer Motorleistung nutzten, wenn sie mit Staub gefüllt waren. Wenn die Prüfung für das Energielabel im sauberen Zustand durchgeführt wurde, zogen sie eine niedrige Wattzahl, die aber während der Nutzung anstieg. Um den europäischen Anforderungen zu genügen, wurden die Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 750 Watt deklariert und erreichten die Energieeffizienzkasse „A“. Doch die Tests zeigten laut Dyson, dass sie bei der Nutzung daheim mehr als 1600 Watt ziehen können, was bedeutet, dass die Energieeffizienzkasse auf ein „D“ oder „E“ absinkt.

„Wir wissen seit langem, dass James Dyson sehr aggressiv gegen seine Mitbewerber vorgeht und einen Drang hat, sich in der Öffentlichkeit zu profilieren“, BSH-Chef Dr. Karsten Ottenberg am 28. Oktober 2015 auf infoboard.de.

Ein Streit, der eskalierte ^

Infoboard.de hat Ende Oktober 2015 ausführlich über den eskalierenden Streit zwischen Dyson und der BSH berichtet. „Dyson klagt an: Trickst Bosch wie VW?“ hieß es bei uns am 25. Oktober 2015. Unter der Headline „BSH kontert Dyson, schlägt zurück!“ schilderte die BSH dann ihre Sicht der Dinge im Staubsauger-Streit.

Dyson musste damals nach eigenen Angaben aus den Medien entnehmen, dass das Unternehmen von Bosch wegen Verleumdung verklagt werden solle. Dass die Narben des Streits noch längst nicht verheilt sind, zeigt die Dyson-Pressemeldung vom Montag vergangener Woche, die erneut Analogien zum Abgas-Skandal, der vor zwei Jahren offenbar wurde, in den Raum stellt: „Wenig später kam heraus, dass sie eine sehr ähnliche Steuerelektronik („Defeat Device“) in PKWs der Marke Volkswagen verwendet haben. Eine Klage gegen Dyson wurde nie erhoben.“ Dazu muss man wissen, dass insbesondere die zugespitzte Berichterstattung auf NTV und in der FAZ („Hat Bosch betrogen wie VW?“) die Münchner damals ins Mark traf.

infoboard.de

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