Dyson klagt an: Trickst Bosch wie VW?

Der Streit um das Energie-Label für Staubsauger eskaliert! Für die britische Technologie-Schmiede Dyson sind die offiziellen Testaufbauten zur Prüfung der Energieklasse bei Staubsaugern seit langem ein Ärgernis: Die haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Sie sind, da mit leerem Staubsaugerbeutel getestet wird, unrealistisch“, so das Argument. Mitte vergangener Woche ist der Streit (juristisch) eskaliert. „Tricksen Hersteller beim Staubsauger-Stromverbrauch?“, fragte die Tageszeitung „Die Welt“ am vergangenen Donnerstag. Der Nachrichtensender NTV und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gehen sogar noch ein Stück weiter: „Manipulationen wie bei VW“ titeln die Einen. Und: „Hat Bosch betrogen wie VW?“, legt die FAZ im Wirtschaftsteil nach. Mit VW in einem Atemzug unter Generalverdacht genannt zu werden, schlechtere Presse kann man derzeit kaum bekommen.

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Dyson: Konsumenten werden getäuscht

Darum geht es: Dyson hat zwei unabhängige Testlabors damit beauftragt, Staubsauger der Marken Bosch und Siemens zu untersuchen. „Die Testergebnisse zeigen, dass die Geräte zwar zunächst bei 750 Watt starten, ihre Wattleistung jedoch auf 1600 erhöhen, sobald der Beutel sich mit Staub füllt. Dies wird durch eine eingebaute Motorsteuerung bewirkt“, so Dyson-Gründer James Dyson und spitzt noch weiter zu: „Hierdurch werden die Konsumenten hinsichtlich des Energieverbrauchs ihres Staubsaugers getäuscht.“

Die FAZ vom vergangenen Donnerstag zitiert derweil aus einem Gespräch zwischen James Dyson und dem „Daily Telegraph“, in dem gar von einer „schwerwiegenden Irreführung der Kunden“ die Rede ist und das Verhalten demjenigen im Volkswagen-Skandal ähnele. Konsequenz: Dyson hat in Deutschland beim Landgericht Berlin (aber auch in Belgien und den Niederlanden) Klage in Form einer einstweiligen Verfügung gegen die Münchener eingereicht, über die aber bis zum Wochenende noch nicht entschieden wurde. Nach Ansicht von Dyson nutze die BSH Schlupflöcher in der EU-Verordnung.

Gegenstand des Verfahrens
Ein juristischer Streit und seine Auswirkung: Das Produktdatenblatt für den VSQ 8530 nach EU-Norm war am Wochenende im Internet mit zwei leeren Feldern für die Teppichreinigungsklassse und Hartbodenreinigungsklasse hinterlegt (Label rechts).
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„Intelligente Motorsteuerung“

Andreas Finke, Pressesprecher von Dyson Deutschland, sprach am Freitagnachmittag gegenüber infoboard.de von einer „ernsten Auseinandersetzung“ und von „wohl überlegten“ rechtlichen Schritten. In einem Nebensatz verwies auch er auf die „technischen Analogien“ in Gestalt eines Sensors im Diesel-Auto und der „intelligenten Motorsteuerung“ bei den strittigen Staubsauger-Modellen der BSH. Hintergrund: Gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ erklärte die BSH am vergangenen Donnerstag, „dass es Staubsauger mit einer intelligenten Motorsteuerung gebe, bei der die Motorleistung sich mit dem Füllstand des Beutels ändere“.

Neue Laboruntersuchungen von zwei unabhängigen Testinstituten haben nach einer Dyson Presse-Mitteilung ergeben, dass einige Staubsauger Bosch und Siemens so programmiert wurden, dass Ihre Motorwattleistung bei aktiver Nutzung steige. Um die EU-Verordnung einzuhalten, wurde für alle Geräte eine Leistung von 750 Watt angegeben. Tests hätten jedoch gezeigt, dass sie unter realen Bedingungen über 1600 Watt erbringen können. Dadurch erhöhe sich der Energieverbrauch signifikant, die Klassifizierung der Energieeffizienz kann auf „E“ oder „F“ sinken. Andreas Finke ist sich gegenüber infoboard.de sicher: „Wir haben Rechtssicherheit!“

Die Modelle Siemens Q.8.0 und Bosch GL80/In’Genius ProPerform verfügten über einen Sensor, der Signale an den Motor sendet, um die Leistung zu steigern, sobald das Gerät Staub aufnehme. Dyson ist der Ansicht, dass Bosch sich so die EU-Verordnung zu Nutze macht, nach der die Geräte nur in leerem Zustand getestet werden können. Verbraucher, die diese Geräte „aufgrund der plakativ vermarkteten, vierfachen „A“-Einstufung des Energielabels“ kaufen, würden folglich irregeführt.

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BSH weist Vorwürfe entschieden zurück

Die BSH widerspricht entschieden den Dyson-Vorwürfen, man habe die Verbraucher getäuscht. Ein BSH-Sprecher gegenüber infoboard.de: „Alle BSH-Staubsauger werden im Einklang mit den Anforderungen der EU-Ökodesignrichtlinie für Staubsauger geprüft. Die EU-Richtlinie für Staubsauger gibt standardisierte Messverfahren bindend vor. Die Werte des Energielabels, die im Labor gemessen werden, können gleichermaßen auch beim Kunden zuhause erzielt werden. Somit liefern die Werte auf dem Energielabel den Konsumenten eine Vergleichbarkeit von wichtigen Leistungsmerkmalen wie Energieeffizienzklasse oder Reinigungsleistung. Die BSH befürwortet die transparente Darstellung und sieht das Energielabel als eine nützliche und objektive Entscheidungshilfe für Konsumenten. Die Vorwürfe der Manipulation weist die BSH daher in aller Deutlichkeit zurück und behält sich vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.“

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EU: Keine verlässliche Methode …

Wer Recht hat beziehungsweise Recht bekommt, müssen Juristen und Gerichte entscheiden. Doch der Streit und die vorgeworfenen Tricksereien werfen seit letzter Woche auf die gesamte Branche in der öffentlichen wie veröffentlichten Meinung kein gutes Licht. Da steht erst mal ein Generalverdacht bei Staubsaugern im Raum – und das zum einjährigen Geburtstag der EU-Ökodesignrichtlinie für Staubsauger und pünktlich zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes. „Es wird sich alles einruckeln“, sagten Branchen-Kenner noch im Frühjahr, jetzt sieht es erst einmal nach einem Kollateralschaden aus.

Klartext: Nach Darstellung von Dyson macht sich die BSH eine Lücke in der EU-Richtlinie zunutze, die Geräte mit leerem Beutel zu testen. Die BSH wiederum argumentiert, die EU-Richtlinie gebe standardisierte Messverfahren bindend vor. Und was sagt bei all dem die EU-Kommission? Ihr lägen, laut einer dpa-Meldung, keine Belege vor, dass Staubsauger-Hersteller betrügerische Mechanismen nutzten, um die Tests zur Einstufung in eine EU-Effizienzklasse zu umgehen. Sie sagt aber auch: Derzeit gebe es keine verlässliche Methode zu Tests von Staubsaugern mit teilweise gefüllten Beuteln, sondern nur für Geräte mit leeren Beuteln.

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Das Europäisches Energielabel

Dyson ist dieser Umstand mehr als ein Dorn im Auge, und der Streit geht weit über den aktuellen Anlass und die BSH hinaus. Die Briten sind der Überzeugung, dass das Energielabel in seiner derzeitigen Form deutliche Mängel ausweist. Daher lässt das Unternehmen „die irreführenden Aspekte der Vorschriften“ für das Energieverbrauchs-Label jetzt gerichtlich überprüfen.

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Labor statt Wohnzimmer

Die beiden Hauptkrtikpunkte sind für die Branche schon fast ein alter Hut: Wie bei den Bestimmungen für Tests von Dieselmotoren in Kraftfahrzeugen – und da sind wir wieder bei der technischen Analogie zu VW – schreiben die EU-Verordnungen vor, dass Staubsauger in einem Labor getestet werden, ohne überhaupt den Versuch zu unternehmen, Realbedingungen nachzuahmen. Dies führe, so Dyson, zu irreführenden Ergebnissen. Und: Die Geräte von Dyson weisen im Gegensatz zu Beutelstaubsaugern eine konstante Saugleistung und keine versteckte Nachfolgekosten auf – ein Aspekt, den das Energielabel bisher nicht berücksichtige. Damit seien, so die Argumentation von Dyson, Verbraucher nicht in der Lage, eine objektive Entscheidung bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt und Langzeitkosten des Gerätes zu treffen.

Was ist das Label dann letztlich wert, das auf den Geräten prangt, fragt sich so mancher (nicht nur) in den sozialen Foren, die zu diesem Thema emsig diskutieren. Und wie überall gibt es Spaßvögel („solange mein Staubsauger saugt und mein Diesel-Auto fährt, freue ich mich, das alles funktioniert“) und Besserwisser („ein volles Auto benötigt auch mehr Benzin“) aber eben auch die üblichen Reaktionsmuster a la „gibt es überhaupt irgendwelche Tests für den Energieverbrauch von Geräten, die unter realistischen Bedingungen stattfinden“ oder „wir werden so ziemlich in jedem Bereich getäuscht“. Sicher ist für den Handel derzeit nur eines: Verkaufsförderung für Staubsauger ist das alles nicht!

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Reaktion der BSH vom 28.10.2015

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