Das „Förderprogramm Ladeinfrastruktur“ umfasst 300 Millionen Euro und ist gerade für den Möbel- und Küchenhandel interessant, darauf weist der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) hin. Die in aller Regel großzügig vorgehaltenen Parkflächen können mit dem Service-Plus „Betrieb von Elektroladestationen“ zu einem interessanten Marketinginstrument werden. Förderanträge sind zwischen 1. März und 28. April 2017 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zu stellen.
Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat am 16. Februar 2017 das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur für E-Ladesäulen gestartet und die Voraussetzungen für eine Förderung bekannt gegeben. Mit diesem Programm will das Ministerium den Aufbau von 5.000 Schnelladestationen (S-LIS) mit insgesamt 200 Millionen Euro sowie den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro unterstützten. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage.
Gefördert werden Normalladestationen bis 22 kW und Schnellladestationen größer als 22 kW, die möglichst sieben Tage die Woche jeweils 24 Stunden, jedoch mindestens an Werktagen für jeweils mindestens zwölf Stunden zugänglich sind. Die Dauer der Zugänglichkeit bestimmt die Höhe der Förderung. Der Strom muss aus erneuerbaren Quellen stammen; mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung der Förderung noch nicht begonnen sein und die Säulen müssen für mindestens sechs Jahre betrieben werden. Gegenüber dem Fördergeber bestehen bestimmte Berichtspflichten.
Weitere Infos sowie Download der Antragsunterlagen: http://bit.ly/2mhfWO5