Seit vorgestern (24.7.) verpflichtet das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mit dem Stichtag endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG bereits am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
Verbraucher können nunmehr ihre alten Elektrogeräte kostenfrei bei Onlinehändlern wie auch bei stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.
Für Elektrogroßgeräte besteht eine Rücknahmepflicht nur dann, wenn ein ähnliches neues Gerät vom Konsumenten erworben wird. Händler müssen aber unter Umständen auch Altgeräte ohne Neukauf zurücknehmen. Bedingung dabei: Es muss sich um Altgeräte handeln, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist.
Infoboard.de berichtete bereits: http://www.infoboard.de/so-ein-schrott/#1
Mehr Informationen für Händler: www.einzelhandel.de/elektroG
Die WMF KÜCHENminis Kaffeemaschine Thermo to go Deep Black passt sich flexibel der individuellen Kaffeeroutine… Read More
Der WMF KÜCHENminis Standmixer 0,8 Deep Black verfügt über ein hochwertiges, sechsflügliges Edelstahlmesser, das von… Read More
Der WMF KÜCHENminis Toaster Deep Black ist ein kompakter 1-Scheiben-Toaster. Trotz seines geringen Formats bietet… Read More
Der Bissell Fleckenreiniger SpotClean Cordless sorgt für die Tiefenreinigung von Teppichen, Polstermöbeln und anderen weichen… Read More
Von der Terrasse ins Wohnzimmer. Von Flüssigkeiten bis zum Feinstaub. Der INVICTUS C9 ist der… Read More
Waschbecken, Fugen, Fenster & Co. reinigen – Neues Zubehör für Kärcher Dampfreiniger Dampfreiniger sind wahre… Read More