Elektroschrottaufkommen in ausgewählten Ländern (Grafik: Statista.com)
Seit vorgestern (24.7.) verpflichtet das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mit dem Stichtag endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG bereits am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
Verbraucher können nunmehr ihre alten Elektrogeräte kostenfrei bei Onlinehändlern wie auch bei stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.
Für Elektrogroßgeräte besteht eine Rücknahmepflicht nur dann, wenn ein ähnliches neues Gerät vom Konsumenten erworben wird. Händler müssen aber unter Umständen auch Altgeräte ohne Neukauf zurücknehmen. Bedingung dabei: Es muss sich um Altgeräte handeln, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist.
Infoboard.de berichtete bereits: http://www.infoboard.de/so-ein-schrott/#1
Mehr Informationen für Händler: www.einzelhandel.de/elektroG
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