Elektroschrottaufkommen in ausgewählten Ländern (Grafik: Statista.com)
Seit vorgestern (24.7.) verpflichtet das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mit dem Stichtag endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG bereits am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
Verbraucher können nunmehr ihre alten Elektrogeräte kostenfrei bei Onlinehändlern wie auch bei stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.
Für Elektrogroßgeräte besteht eine Rücknahmepflicht nur dann, wenn ein ähnliches neues Gerät vom Konsumenten erworben wird. Händler müssen aber unter Umständen auch Altgeräte ohne Neukauf zurücknehmen. Bedingung dabei: Es muss sich um Altgeräte handeln, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist.
Infoboard.de berichtete bereits: http://www.infoboard.de/so-ein-schrott/#1
Mehr Informationen für Händler: www.einzelhandel.de/elektroG
Zum 1. Januar 2026 erfolgt bei ritterwerk ein Generationswechsel in der Geschäftsführung. Michael Schüller übergibt… Read More
Makellose Aussichten Kärcher erweitert sein Produktportfolio um einen innovativen Fensterreinigungsroboter für die autonome Fensterreinigung mit… Read More
Trotz fortschreitender Digitalisierung gewinnt der physische Handel wieder an Bedeutung. Insbesondere die Generation Z, die… Read More
Ein Kommentar zur aktuellen Marktlage im Weihnachtsgeschäft 2025 Das Weihnachtsgeschäft 2025 gleicht einer Fahrt auf… Read More
Vom 7. bis 11. Februar 2026 öffnet die Ambiente in Frankfurt erneut ihre Tore. Die… Read More
Ein ausgewogenes Raumklima ist ein zentraler Faktor für Wohlbefinden und Gesundheit – insbesondere in der… Read More