Personalien

Ex-Media-Saturn-Chef Rook: Gericht zweifelt an der Schuld

Im Dezember 2012 war die Sache klar: Eine Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichtes verurteilte den ehemaligen Deutschland-Chef von MediaMarkt, Michael Rook, wegen Bestechlichkeit zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Rook wurde damals vorgeworfen, er habe sich zusammen mit einem weiteren MediaMarkt Manager schmieren lassen. Besagter Unternehmer habe erreichen wollen, dass seine Mitarbeiter in den MediaMarkt-Filialen DSL-Verträge anbieten können. Rook und seine Mittäter sollen dafür rund zwei Millionen Euro kassiert haben. Im Prozess hatte Rook die Vorwürfe bis zum Schluss vehement bestritten, scheiterte allerdings auch mit einer Revision gegen seine Verurteilung vor dem Bundesgerichtshof im Frühjahr 2014.

Jetzt die scheinbare Wende: Wie das „manager magazin“ in seiner am vergangenen Freitag erschienenen Ausgabe berichtet, saß Rook möglicherweise zu Unrecht jahrelang im Gefängnis. Der inzwischen 53-Jährige bestreitet die Tat bis heute, seine Anwälte sprachen damals von einem Skandal. Jetzt zeigt sich überraschenderweise: Sie hatten womöglich recht, urteilt das Landgericht Itzehoe. Hier hatte Media-Saturn zivilrechtlich geklagt, um Rook finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Das Landgericht hat die Klage nun aber nach 16 Verhandlungstagen abgewiesen. Begründung: Unstimmigkeiten in der Beweisaufnahme der Augsburger Kollegen. „Die Kammer ist im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung weder überzeugt, dass der Beklagte an den Bestechungsabsprachen persönlich beteiligt war, noch dass er persönlich Bestechungsgelder erhalten hat”, zitiert das „manager magazin“ das Gericht.

Der strafrechtlichen Verurteilung steht jetzt ein zivilrechtlicher Freispruch entgegen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gilt als schwierig, die Rehabilitierung Rooks steht daher in den Sternen. Rook, der seit 1987 in diversen Funktionen für die MSH (u.a. Geschäftsführer MediaMarkt, COO Media-Saturn) tätig war, ist seit Mai 2015 auf freiem Fuß, da der Rest seiner Strafe auf Bewährung ausgesetzt ist.

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