Heute (4. Mai) haben auch Sachsen und Sachsen-Anhalt als letzte der sechzehn Bundesländer ihre Corona-Regelungen für den Einzelhandel gelockert. So haben seit heute früh auch MediaMarkt und Saturn dort ihre Märkte wieder geöffnet.
Der föderale Flickenteppich bleibt indes bestehen: So findet in Sachsen beispielsweise die Wiedereröffnung gemäß der Corona-Verordnung des Freistaats auf verkleinerten, klar abgetrennten Verkaufsflächen von maximal 800 Quadratmetern statt, in Sachsen-Anhalt indes können nicht nur die beiden Elektronikhändler wieder auf kompletter Verkaufsfläche für ihre Kunden da sein.
Warum hier erlaubt ist, was dort verboten, das bleibt ein Ärgernis. Sicher, das Infektionsgeschehen in Emden oder Magdeburg ist ein anderes als beispielsweise in Bayern – und so machen föderale Regelungen durchaus Sinn. Aber diese Regelungen sollten für alle Beteiligten auf gleichen Parametern und Voraussetzungen beruhen, um auch künftig auf Akzeptanz zu stoßen. Viel Arbeit also für die Telefonrunde der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin Mitte der Woche.
In NRW bleibt alles beim Alten
Der Status-quo: In einigen Bundesländern ist teilweise aufgrund eigener Länderentscheidungen (wie Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen) oder durch gerichtlichen Druck (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) zeitnah eine unbegrenzte Öffnung der Geschäfte möglich.
Und auch das KaDeWe in Berlin hat eine gerichtliche Entscheidung erwirkt, auf voller Fläche öffnen zu dürfen. In NRW indes ist bei der ab heute gültigen, erneut aktualisierten Coronaschutzverordnung an Rhein und Ruhr zumindest für den Handel alles beim Alten geblieben.