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„Freifahrtschein für einen Dauer-Lockdown!“

Ein Gremium der Initiative „Händler helfen Händlern“, infoboard.de gehört zu den Unterstützern der ersten Stunde, hat sich in einer digitalen Sondersitzung mit ihren Rechtsanwälten auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes verständigt, das heute (21. April) im Bundestag zur Abstimmung steht.

„„Faktisch ist die Gesetzesvorlage in der jetzigen Form der Freifahrtschein für einen Dauerlockdown“, Marcus Diekmann, Initiator „Händler helfen Händlern“ und CEO Rose Bikes.

Nach Prüfung durch die Rechtsanwälte unter der Federführung der Kanzlei Heuking steht einer Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage nichts im Wege, sollte das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat diese Woche ratifiziert werden.

Grünes Licht für Sammelklage

Die Gruppe von Händlern sehen sich in ihrem Vorhaben, gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes gemeinsam und geschlossen vorzugehen, bestätigt. Vorgestern Abend bekam das Gremium – darunter Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor, Engelhorn, L&T, Bonita und die EK Servicegroup – von Rechtsexperten der Kanzlei Heuking die Empfehlung, eine Verfassungsbeschwerde einzuleiten und in Form einer Sammelklage vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Alexander v. Preen, CEO Intersport Deutschland, sieht im Änderungsvorschlag zum Infektionsschutzgesetzt eine Ungleichbehandlung im Wettbewerb zementiert: „Sollte das Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag kommen, dann werden qua Gesetz einzelne Handelskategorien privilegiert. Diese dürfen unabhängig von den Inzidenzen ihre stationären Geschäfte geöffnet halten, während andere, in Augen der Politik nicht systemrelevante Geschäfte, ab einer Inzidenz größer 100 wieder schließen müssen.“

Marcus Diekmann, Initiator von „Händler helfen Händlern“ und CEO von Rose Bikes ergänzt: „Wir wollen nicht falsch verstanden werden: Wir sind nicht gegen einheitliche Regelungen, natürlich brauchen wir bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen. Aber wir sind für einen einheitlichen Rahmen, der alle Protagonisten zu gleichen Teilen in die Verantwortung nimmt und nicht nur den Handel, Gastronomie und Privatpersonen, sondern auch Großraumbüros, staatliche Einrichtungen sowie die Industrie. Ein falsch gesteckter Rahmen ist genauso schädlich wie ein Flickenteppich.“

Neben der Ungleichbehandlung sieht das von Diekmann und v. Preen angeführte Händlergremium im Änderungsvorschlag des Infektionsschutzgesetzes eine große Unverhältnismäßigkeit, die insbesondere den stationären Einzelhandel hart treffe: „Schon heute haben wir vom RKI die Gewissheit, dass der Einzelhandel kein Infektionsherd ist. Dennoch verschärft die Gesetzesnovelle die Beschränkungen im Einzelhandel unverhältnismäßig stark. So ist beispielsweise die unter Infektionsgesichtspunkten völlig unproblematische Möglichkeit von Click & Collect ab einem gewissen Inzidenzwert nicht mehr möglich“, kritisiert v. Preen.

Eine Perspektive bekommen

Wettbewerbsbezogene Ungleichbehandlung, Intransparenz bei der Festsetzung von Systemrelevanz und die Unverhältnismäßigkeit im Infektionsschutz sind für die Händler-Initiative der Anker, um kurz vor der Abstimmung im Bundestag das Gehör noch einmal den Dialog mit der Politik zu suchen. „Faktisch ist die Gesetzesvorlage in der jetzigen Form der Freifahrtschein für einen Dauerlockdown. Deutschland kann mehr als nur Lockdown,“ appelliert Diekmann.

„Unser Ziel ist es, dass wir eine Perspektive bekommen, dass unsere Läden öffnen dürfen – selbstverständlich unter strengen Hygienekonzepten“, formuliert v. Preen stellvertretend für viele tausend Unterstützer, die sich der Initiative bereits angeschlossen haben. Man habe sich darauf verständigt, Kompetenzen zu bündeln sowie Knowhow und Ressourcen gemeinsam einzubringen. Die Gruppe ist auch mit dem Handelsverband HDE im engen Austausch.

Neben der geplanten Verfassungsbeschwerde werden die Vertreter der Initiative zusammen mit politischen Oppositionsfraktionen ferner prüfen, ob ein eigenes Normenkontrollverfahren gegen die Gesetzesnovelle eingeleitet werden kann. Auch werden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Matthias M. Machan

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