Sau(g)stark mit Stecker: BC7049 von Severin.Zum Start der Ambiente 2020 konnte Severin in zwei Fokusproduktgruppen begehrte Auszeichnungen entgegennehmen.
Das Premiummodell Sevo GTS der neuen eBBQ-Range ist von Verbrauchern zur „KüchenInnovation des Jahres 2020“ gewählt worden und erhält als bestes Produkt in der Kategorie Grillen den „Golden Award – Best of the Best“.
Im Bereich Kaffee überzeugte Severin die Plus X Award Jury mit dem multifunktionalen Induktionsmilchaufschäumer Spuma 700 Plus. Die Jury lobt die innovative Bedienung, einzigartige Funktionalität, das hochwertige Design sowie die herausragende Produktqualität und zeichnet den Alleskönner unter den Milchaufschäumern in diesen vier Kategorien aus. Und auch bei der Stiftung Warentest ist Severin vorne mit dabei. Im aktuellen Staubsaugertest erhielt der Bodenstaubsauger Modell BC7049 S’Power zelos das Qualitätsurteil „gut“ (Note 2,2). Damit erzielt Severin das vierte Jahr in Folge äußerst positive Testergebnisse in der Fokusproduktgruppe Floorcare.
Der Bodenstaubsauger überzeugte die Tester sowohl mit Saugleistung als auch durch sein ergonomisches Design. „Saugt grobe Krümel sehr gut und überzeugt auch beim Saugen über Ritzen“, heißt es im Testbericht. Bei der Geräuschentwicklung schnitt der Sauger deutlich besser ab als viele der Mitbewerber und auch bei der Haltbarkeit überzeugte er mit Bestwerten (Note 1,3). Interessant für Allergiker: Mit einem Abscheidegrad von 99,9995 % ist die Abluft dank HEPA 14 Filter besonders sauber. Nicht zuletzt das Preis-Leistungsverhältnis lobende Erwähnung im Urteil der Stiftung Warentest.
Robert Schwarz, Leiter Quality & Engineering der Severin Floorcare, freut sich über das Testergebnis: „Seit 2017 werden wir jährlich von der Stiftung Warentest in unserer Arbeit bestätigt. Das macht uns zum einen sehr stolz und zum anderen ist es ein weiterer Ansporn für die Zukunft“. Harun Serif Sahin, Purchasing Manager, Severin Floorcare, ergänzt: „Die aktuelle Auszeichnung hat Signalwirkung für den Handel und Endkunden und unterstreicht glaubwürdig unseren Leistungsanspruch“.