In Deutschland sind eine Vielzahl von Unternehmen und Arbeitsplätze durch den staatlichen Shutdown und die weiteren Auflagen in Gefahr geraten. Insbesondere im Einzelhandel könnten bis zu einem Drittel der Nonfood-Händler aufgeben (müssen). Mit dem Handel und der Gastronomie in den Innenstädten verschwindet aber auch ein identitätsstiftendes und lebendiges Merkmal zahlreicher Städte und Gemeinden. Bislang hat der Staat vieles richtig gemacht, z.B. mit der Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, mit Soforthilfen für kleine Unternehmen und mit Kreditprogrammen. Die gravierenden Einnahmeverluste deckt dies aber nicht.
Der Handelsverband Deutschland (HDE ) und der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA haben daher Handlungsempfehlungen für ihre Mitglieder bei Gesprächen um eine angemessene und außergerichtliche Risikoverteilung bei Mietverträgen entwickelt. Mit einem Verhaltenskodex wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ein uneingeschränktes Festhalten an den vereinbarten Mietverträgen angesichts der bestehenden Ausnahmesituation unangemessen wäre und den Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.
Mietzins reduzieren …
Zur Herbeiführung einer angemessenen Risikoverteilung, die gleichermaßen die mietvertragsbezogene Leistungsfähigkeit von Mietern und Vermietern berücksichtigen soll, ist insbesondere die Reduzierung des Mietzinses in Betracht zu ziehen. Die Höhe der angemessenen Reduzierung ist aber im Einzelfall und abhängig von der individuellen Vertragsgestaltung und dem Umfang der staatlichen Restriktionen zu ermitteln.
… 50% als Richtschnur
Beide Seiten haben ein Interesse an der Standortsicherung. Daher sollte insbesondere auch über die Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages gesprochen werden. Für die Gespräche zwischen den Vertragsparteien sollte aber bei den staatlich verfügten Betriebsschließungen für den Regelfall eine Mietreduzierung um 50% als Richtschnur für den Schließungszeitraum und ein geringerer Wert für die folgenden drei Monate dienen.
HDE-Präsident Josef Sanktjohanser zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Der Verhaltenskodex, mit dem sich die Immobilienwirtschaft und der Einzelhandel auf eine Handlungsempfehlung mit dem Ziel einer angemessenen Risikoverteilung und damit einer Mietreduzierung von im Regelfall 50 % in den gewerblichen Mietverhältnissen einigen konnten, ist von großem Wert. Der alternative Klageweg wäre ein wenig geeignetes Mittel, um die besondere Situation im Einzelhandel und in der Immobilienwirtschaft zu sichern. Handel und Immobilienwirtschaft haben ein gemeinsames Interesse an zukunftsfähigen Innenstädten. Bis zu einer gerichtlichen Klärung würden diese voraussichtlich veröden und die Attraktivität der Gewerbeimmobilien empfindlich leiden.“
Sanktjohanser und ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner zeigten sich überzeugt, dass weitere Maßnahmen nötig sind, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen.