Neue Umstände erfordern neue Maßnahmen: Jura und Nivona haben gestern (1. April) ihren Handelspartnern (unabhängig) voneinander, angeboten, ihre Kaffee-Vollautomaten direkt an die jeweiligen Kunden eines Händlers zu senden. Jura-Vertriebsleiter Thomas Schwamm in einem Brief an die Händler, der infoboard.de vorliegt: „In dieser schweren und außergewöhnlichen Zeit möchten wir alles daransetzen, Sie zu unterstützen und gemeinsam neue Wege zu gehen. Wir sind trotz der angespannten Situation lieferfähig.“
Nicht über Drittportale
Bei Jura gilt auch weiterhin, dass die Produkte nicht über Websites angeboten werden dürfen, für die keine separate E-Commerce-Vereinbarung mit den Nürnbergern abgeschlossen wurde, auch Angebote über Drittportale sind nicht gestattet. Die Jura-Unterstützung für den Händler:
- Der Kunde erhält die Ware direkt von Jura versandkostenfrei zugestellt.
- Der Händler bekommt für diese Bestellungen eine Sonderunterstützung auf den Fachhandelspreis für die Dauer der verordneten Geschäftsschließungszeit (Aktionsware ausgenommen).
- Über ein neues Sendungs-Verfolgungs-System kann der Händler sehen, wo sich die Ware befindet. Zudem kann er eine Bestätigung über Empfang der Ware erhalten.
Bei Nivona können Händler bei der Bestellung eines Kaffee-Vollautomaten über das Partnerportal eine abweichende Lieferadresse angeben – und den bestellten Kaffee-Vollautomaten direkt von Nivona zum Kunden schicken lassen. „So können Sie Ihre Kunden mit unseren Vollautomaten beliefern und haben hier keinen weiteren Aufwand“, heißt es in einer Mitteilung des Nivona-Teams.