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Kaufhäuser dienen nicht der Grundversorgung

Viele kleine Läden sind seit heute wieder auf, die großen Geschäfte über 800 Quadratmeter wie MediaMarkt und Saturn oder Euronics XXL bleiben vorerst zu. Autohäuser hier, Babymärkte dort – gehören zu den wenigen Ausnahmen. Die schrittweisen Ladenöffnungen sind für Bürger wie für manche Händler am Tag-1 des Re-Starts im Handel schwer zu durchschauen.

Die angeschlagene Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof – bundesweit etwa 170 Standorten und mehr als 28.000 Mitarbeitern – wollte sich nicht damit abfinden, dass die Kaufhaus-Türen weiter geschlossen bleiben sollen, klagte vor Gericht – und verlor vergangenen Freitag. Die Oberverwaltungsgerichte in Berlin und Greifswald halten die behördlichen Anordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Coronakrise für vertretbar und wiesen jeweils Eilanträge dagegen zurück.

Die behördlichen Anordnungen seien „bei summarischer Prüfung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar”, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit. Und weiter: „Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und deshalb von der Schließung ausgenommen sind.“ (AZ: OVG 11 S 22/20 und OVG 11 S 23/20)

Karstadt Kaufhof hatte sein juristisches Vorgehen am vergangenen Freitag damit begründet, dass die Schließung der Filialen des ohnehin angeschlagenen Konzerns zur Eindämmung der Corona-Pandemie „ein gravierender Einschnitt für das Tagesgeschäft und sämtliche Umsätze des Unternehmens” sei. Bekanntlich hatte die Geschäftsführung von Galeria Karstadt Kaufhof Anfang April vor dem Amtsgericht Essen einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Die harten wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für den innerstädtischen Non-Food-Handel und die langwierige Umsetzung staatlicher Hilfe über die Hausbank hätten diesen Schritt notwendig gemacht.

„Kein Kahlschlag“

Der Sachverwalter der angeschlagenen Warenhauskette geht derweil nicht davon aus, dass das Unternehmen viele Häuser schließen muss. „Es wird sicher keinen Kahlschlag geben“, sagte Frank Kebekus, der im Schutzschirmverfahren von Karstadt Kaufhof in das Unternehmen bestellt worden ist, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe). Und: „Ich bin auch überzeugt, dass es am Ende des Verfahrens eine deutlich stärkere Galeria Karstadt Kaufhof geben wird als vorher.“

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