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Mehr Rechte für Händler auf Amazon Online-Marktplätzen

Aufgrund von Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen. Zur Beendigung des im November 2018 eingeleiteten Verfahrens vor dem Bundeskartellamt wird Amazon seine Geschäftsbedingungen weltweit für die auf dem Marketplace tätigen Händler anpassen.

Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Damit werden die zahlreichen Beschwerden von Händlern beim Bundeskartellamt gegenüber Amazon aufgegriffen. Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen. Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt. Das Verfahren wird eingestellt“.

Im November 2018 hatte das Bundeskartellamt aufgrund von zahlreichen Beschwerden von Händlern ein Verfahren gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de eröffnet.

Amazon ist in vielen Produktgruppen der größte Online-Händler und betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. 2018 waren mehr als 300.000 Dritthändler tätig. Bezogen auf das Handelsvolumen von Dritthändlern auf amazon.de stammen 60-65 % von deutschen Händlern, 20-25 % von außereuropäischen Händlern und 10-15 % von Händlern aus sonstigen europäischen Ländern. Mehr als 95 % des Gesamthandelsvolumens entfällt auf deutsche oder österreichische Kunden. 2018 wurden auf amazon.de mehr als 300 Mio. verschiedene Artikel angeboten und ca. 1,3 Mrd. Produkte verkauft. Das (netto) Handelsvolumen des deutschen Marktplatzes betrug 2018 weit mehr als 20 Mrd. Euro.

Die Änderungen im Einzelnen gibt es » hier.

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