Wichtiger Bestandteil des am 3. Juni beschlossenen, viel diskutierten Konjunkturpakets der Bundesregierung ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Ziel, dass die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.
Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.
Hierüber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Schreiben die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder informiert. Die Ausnahmemöglichkeit nach § 9 Absatz 2 PAngV kann lediglich für preisgebundene Artikel (u.a. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und rezeptpflichtige Arzneimittel) keine Anwendung finden, da hier rechtliche Regelungen gelten. Bei diesen Artikeln sind Preisreduktionen durch die Einzelhandelsstufe entweder nicht möglich oder abweichend von der PAngV geregelt.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich gestern mit Vertreterinnen und Vertretern von 35 Wirtschaftsverbänden per Videokonferenz über die aktuelle Lage in den Unternehmen und Betrieben ausgetauscht. An den Videokonferenzen nahmen neben den Präsidenten der Spitzenverbände auch die Präsidentinnen und Präsidenten der Verbände des Mittelstands, der Familienunternehmen und der Freien Berufe sowie derjenigen Branchen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, wie Handel, Logistik, Gastgewerbe und Tourismus, teil.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Das positive Echo der Wirtschaft zeigt, dass wir mit den Maßnahmen unseres Konjunktur- und Zukunftspakets an den richtigen Stellen ansetzen. Jetzt geht es darum, die beschlossenen Maßnahmen zügig umzusetzen, damit die deutsche Wirtschaft schnellstens wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückkehren kann und auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist.“
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