Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag vergangener Woche entschieden, dass die von Aktionären gegen die von der Hauptversammlung beschlossene Aufteilung der Metro Group erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen dem Vollzug der Spaltung nicht entgegenstehen. Diese erachtet der Senat als offensichtlich unbegründet.
In Bezug auf die ebenfalls erhobenen Feststellungsklagen hinsichtlich des Spaltungsvertrags hat das Gericht zwar keinen Rechtsverstoß der Metro AG erkannt, den Antrag der Metro AG auf Freigabe aber nach derzeitiger Gesetzeslage als nicht statthaft angesehen. Da die Feststellungsklagen allerdings die Umsetzung der Konzernaufteilung nicht hindern, weil sie keine so genannte Registersperre auslösen, ist die Metro Group nach eigenen Angaben der Umsetzung der Aufteilung somit einen entscheidenden Schritt näher gekommen.
Der Düsseldorfer Konzern ist zuversichtlich, die Aufteilung in zwei starke, erfolgreiche und strategisch fokussierte Unternehmen auf dieser Basis wie geplant vollziehen zu können. Mitte Juli sollen dann bekanntlich ein Großhandels- und Lebensmittelspezialist mit der Unternehmensmarke Metro sowie ein auf die Consumer Electronics ausgerichtetes Unternehmen mit der Unternehmensmarke Ceconomy entstehen.
„Wir haben mit der Freigabeentscheidung in Bezug auf die Beschlussmängelklagen durch das Gericht einen wichtigen Meilenstein erreicht. Der Beschluss des Gerichts ist ganz klar im Sinne der überwältigenden Mehrheit unserer Aktionäre, die sich auf der Hauptversammlung für die Spaltung ausgesprochen haben“, so Metro Vorstandsvorsitzender Olaf Koch. Und weiter: „Wir haben in den vergangen Wochen konsequent an der Umsetzung der Aufteilung gearbeitet und sind nun auf der Zielgeraden. Die Spaltung kann dann – wie von Anfang an geplant – Mitte des Jahres wirksam werden. Wir erwarten den Börsengang der künftigen Metro AG für Mitte Juli.“
Einige wenige Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter von Media-Saturn, Convergenta (Erich Kellerhals), hatten im Nachgang zur Hauptversammlung im Februar 2017 gegen die auf dem Aktionärstreffen gefassten Beschlüsse geklagt. In der Folge hat die Metro AG beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein sogenanntes Freigabeverfahren angestrengt, um trotz der anhängigen Klagen die Spaltung ins Handelsregister eintragen und die künftige Metro AG an die Börse bringen zu können.
Mit dem Beschluss aus der vergangenen Woche hat das Gericht entschieden, dass die anhängigen Beschlussmängelklagen der Eintragung der Spaltung im Handelsregister und damit ihrem Wirksamwerden nicht entgegenstehen. Nach der Entscheidung wird die Metro Group nun die Eintragung der Spaltung im Handelsregister veranlassen und zeitnah den Börsenzulassungsprospekt für die künftige Metro AG veröffentlichen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Familie Kellerhals zu einer anderen Bewertung des Urteils kommt. „Die Metro hat die volle Freigabe für die Aufspaltung vorerst bei Gericht verloren!“, heißt es in einem Blog-Beitrag vom 22. Juni. Und weiter: Auch wenn man gewinnt, ist man meist doch der Verlierer. Man muss gemeinsam in der Gesellschafterversammlung Entscheidungen treffen. In einer gemeinsamen Gesellschaft müssen alle die Entscheidungen mittragen, ansonsten wird das Unternehmen Schaden erleiden, dies erfordert einen ehrlichen Informationsaustausch. Die Metro ist seit Olaf Koch CEO wurde, dazu nicht mehr bereit.“
Und Kellerhals setzt noch einen obendrauf: „Im Freigabeverfahren arbeitet die Metro mit unwahren eidlichen Versicherungen bei Gericht, um zum Ziel der Freigabe zu kommen. Moral kennen die Verantwortlichen bei Metro nicht mehr.“ Man muss kein Prophet sein, um festzustellen, dass in dieser Dauer-Fehde das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
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