Mit einem Absicherungsprogramm unterstützen Bund und Länder den Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland.
Dafür wird ein Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer vollständigen Betriebsuntersagung aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert.
Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von insgesamt bis zu 600 Mio. EUR abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022, wobei die Messe oder Ausstellung vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden muss. Registrierungen können seit dem 25. Oktober 2021 vorgenommen werden. Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung können den FAQ auf der Plattform https://sonderfonds-messe.de/ entnommen werden.
Während der Bund die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, liegt die Antragsbearbeitung und Auszahlung in der Verantwortung der Länder. Wie bereits beim „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ betreut Hamburg die zentrale IT-Plattform und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Länder.
Ergänzend zum Absicherungsinstrument unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für einen befristeten Zeitraum die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an ausgewählten Leitmessen in Deutschland. Zur Umsetzung werden Fördermittel bis zu 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderbedingungen und das Antragsverfahren können auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingesehen werden (www.bafa.de/mkmu). Dort wird in Kürze auch die Liste der förderfähigen Messen für das Jahr 2022 abrufbar sein.