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Ritterwerk: Blauer Engel für grünes Unternehmen

Ritterwerk hat Ende Mai eine Urkunde für die dreifache Auszeichnung mit dem Umweltsiegel „Der blaube Engel“ erhalten. „Immer mehr Verbraucher achten beim Kauf neuer Elektrogeräte auf umweltfreundliche und energiesparende Produkte. Umso wichtiger ist es, dass wir das Umweltsiegel erhalten haben, denn es bestätigt einmal mehr unsere nachhaltige Unternehmensphilosophie“, so Ritterwerk-Geschäftsführer Michael Schüller.

Das Traditionsunternehmen ist nach eigenen Angaben das weltweit einzige Unternehmen, das die Auszeichnung für ein komplettes Frühstücksset tragen darf. Bereits 2014 hat Ritterwerk für seine Toaster das erste Umweltsiegel erhalten. 2016 folgte dann der Wasserkocher. Mit der kürzlichen Auszeichnung der Kaffeemaschine ist die Serie nun komplett. Mit ausschlaggebend für das Umweltsiegel: Die Geräte sind nicht nur auf Bedienerfreundlichkeit und Langlebigkeit ausgelegt. Sie sind zusätzlich alle ausschließlich in Deutschland produziert und können im Falle eines Defekts in der hauseigenen Werkstatt von Ritterwerk repariert werden. Und: In den Bedienungsanleitungen finden die Verbraucher hilfreiche Energiespartipps.

Die Kaffeemaschine cafena 5 verbraucht weniger Strom als vergleichbare Geräte, da das Wasser oberhalb der Kanne erhitzt wird und nicht erst nach oben gepumpt werden muss. Beim Wasserkocher fontana 5 lässt sich ebenfalls leicht Strom sparen. Da er je nach Bedarf per Knopfdruck auf vier unterschiedliche Temperatur-Stufen erhitzen kann, muss das Wasser nicht immer erst auf 100 Grad Celsius aufkochen und dann wieder abkühlen. Bei der Bewertung der Toaster achtet die Jury des Umweltzeichens in erster Linie auf einen niedrigen Energieverbrauch.

Die Juroren des Umweltzeichens achten bei der Vergabe vor allem auf Energieeffizienz und -einsparung, den Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Bedienkomfort und hohe Sicherheitsstandards. Das unabhängige Umweltzeichen „Der Blauer Engel“ steht seit 1978 für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Anforderungen werden von einer Jury, bestehend aus Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt und der RAL gGmbH festgelegt.

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