In Köln, Dortmund, Hilden und Haan hatten die Geschäfte am ersten Sonntag im November geöffnet, nebenan in Wuppertal mussten sie geschlossen bleiben. Und in Münster sorgte ein Bürgerentscheid dafür, dass Sonntags auf absehbare Zeit erst einmal gar nichts geht. In Sachen Sonntagöffnung bot der 6. November ein Bild, wie es unterschiedlicher kaum sein konnte. Kommunen dürfen eine sonntägliche Ladenöffnung nur beschließen, wenn der Anlass ein Stadtfest, eine Messe oder ähnliche Ereignisse sind, die mehr Publikum in die Stadt locken als die geöffneten Geschäfte alleine. „Mit den aktuellen Rahmenbedingungen kann man im Prinzip jeden Sonntag streichen“, sagte Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, gegenüber der Rheinischen Post.
Feldzug der Gewerkschaften
Der „Feldzug von Gewerkschaften und Kirchen“ gegen verkaufsoffene Sonntage erhitzte beim 11. Trialog des Handelsverbandes NRW Westfalen-Münsterland in Münster die Gemüter. In seiner Begrüßung verwies Michael Radau, Vorsitzender des Handelsverbandes NRW, auf die Bedeutung des Einzelhandels für die Gesamtwirtschaft und insbesondere auch des stationären Einzelhandels für die Städte. Zur Sonntagsöffnung bezog Radau deutlich Stellung: „Auch uns Händlern ist der Sonntag als grundsätzlicher Ruhetag wichtig und bedeutsam. Daher besteht überhaupt kein Interesse, pro Stadtbezirk mehr als an maximal 4 Sonntagen im Jahr zu öffnen. Wichtig ist in den meisten Fällen, dass ein Adventssonntag dabei ist. Das ist das, was das Gesetz aktuell auch zulässt.
Dass aber neben dem Anlassbezug nun auch noch Besucherprognosen erstellt werden müssen und Verkaufsflächen gegen Veranstaltungsflächen gerechnet werden, geht gar nicht. Bei guten Anlässen kommen die Besucher in die Städte und genießen es, auch entspannt durch die Geschäfte bummeln zu können. Das ist für die Unternehmer nicht immer der große Umsatztag, aber es ist eine Chance, die Qualität und Stärken eines Standortes auch Leuten zu zeigen, die normalerweise nicht dorthin kommen würden, die von weiter her anreisen, um zu dem entsprechenden Event zu kommen.“
Der Online-Handel, so Raudau weiter, habe die Begrenzungen nicht. Aber auch Investitionen in Feste, in Ambiente und Aufenthaltsqualität kämen nicht von Online-Händlern, sondern von den Händlern vor Ort, die hier auch Mitarbeiter beschäftigen, Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und Steuern zahlen.