Neue Runde im Streit zwischen der BSH und Dyson um die Test-Methoden zur Ermittlung der Energieeffizienz bei Staubsaugern: In den Niederlanden hat es Ende vergangener Woche ein positives Urteil für die BSH im Verfahren um angebliche Verbrauchertäuschung beim EU-Energielabel gegeben. Dyson hatte bekanntlich gegen die niederländische Tochtergesellschaft der BSH Hausgeräte GmbH Klage eingereicht, unter anderem mit der Behauptung, die BSH täusche Verbraucher über den Energieverbrauch von Staubsaugern. Das Gericht in Amsterdam hat vergangenen Freitag entschieden, dass die Angaben auf den BSH-Geräten korrekt sind und alle Anträge von Dyson zurückgewiesen.
[incor name=”energie-label-01″]„Damit hat das Gericht klargestellt, dass Dysons Vorwürfe völlig haltlos sind und wir alle Vorgaben des EU-Energielabels einhalten. Das sollte nun auch Dyson akzeptieren und sich auf den fairen Wettbewerb um die besten Technologien und Produkte konzentrieren, anstatt wiederholt auf juristische Auseinandersetzungen“, erklärte im Anschluss Dr. Karsten Ottenberg, CEO der BSH Bereits vorvergangene Woche (11. November 2015) hatte der EuGH (Europäische Gerichtshof) in einem Verfahren zu dem EU-Energielabel für Staubsauger eine Klage von Dyson in vollem Umfang abgewiesen und die wegen angeblicher Irreführung von Verbrauchern angefochtene Verordnung als rechtmäßig bestätigt.
Begründung: Das im Rahmen des EU-Energielabels festgelegte Testverfahren sei derzeit am besten geeignet, um den Konsumenten eine zuverlässige und einheitliche Information an die Hand zu geben. Die BSH war an diesem Verfahren selbst nicht beteiligt. Das Gericht hat damit das EU-Testverfahren für Staubsauger bestätigt, welches Dyson vor Gericht angegriffen und zum Anlass genommen hat, die BSH der Verbrauchertäuschung zu bezichtigen.
[incor name=”energie-label-02″]Aufgrund der „unzutreffenden und haltlosen Vorwürfe in Bezug auf das Energielabel“ betreibt die BSH derzeit gegen das britische Unternehmen und dessen Inhaber James Dyson ein juristisches Klagevorverfahren nach englischem Recht wegen Verleumdung. In weiteren Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Ländern konnte die BSH wiederum dem britischen Unternehmen im Herbst 2014 nachweisen, bei seinen Staubsaugern falsche Werte auf dem Energielabel ausgelobt zu haben. Diese Falschangaben wurden gerichtlich in Deutschland verboten.
Dyson kommentiert das Urteil zerknirscht und auch ein wenig überrascht: „Das Gericht hat die vorgebrachten Ergebnisse der Testlabors nicht anerkannt und bestätigt stattdessen Testmethoden, die unserer Meinung nach den Konsumenten in die Irre führen. Während Bosch und Siemens auf ihren Geräten die Energieeffizienzklasse „A“ angeben, steigt der Energieverbrauch im häuslichen Gebrauch faktisch auf „E“ oder „F“. Angesichts der jüngsten, intensiven Diskussionen zu diesem Thema überrascht uns das Urteil.“
[incor name=”energie-label-03″]Dyson ist nach wie vor der Auffassung, dass Verbraucher und Umwelt ein Anrecht auf Testmethoden haben, die den tatsächlichen Energieverbrauch in der täglichen Anwendung eines Geräts reflektieren. Das britische Unternehmen kündigte daher an, in die Berufung zu gehen. Auch in Deutschland und Belgien hat Dyson rechtliche Schritte gegen Siemens eingeleitet. Das Verfahren ist noch anhängig und wird unabhängig vom Urteilsspruch der Niederlande derzeit geprüft. Sicher ist für den Handel eines: Eine Verkaufsförderung für Staubsauger ist dies im so wichtigen Weihnachtsgeschäft sicher nicht. Und da der Verbraucher selten differenziert, kann dieser Streit auch Auswirkungen auf den Absatz im prestigeträchtigen Segment der Bodenpflege haben.
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