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Umweltbundesamt: Gute Zeilen, schlechte Zeilen

Eigentlich eine gute Nachricht: „Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz – kann nicht nachgewiesen werden.“ Zu diesem Ergebnis kommt das Umweltbundesamt in einer in der vergangenen Woche veröffentlichten, 315 Seiten starken Untersuchung mit dem eher sperrigen Titel „Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Stategien gegen Obsoleszenz“. Die Studie wurde vom Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellt. Damit ist die Legendenbildung, dass die Hersteller einer Waschmaschine oder eines Kaffee-Vollautomaten die Geräte mit verdeckten Schwachstellen ausstatten, damit diese – idealerweise kurz nach Ablauf der Garantiezeit – kaputt gehen, vom Tisch.
Zufriedenheit mit der Lebensdauer von Elektrogeräten laut einer Internet-Verbraucherbefragung. Quelle: Bundesumweltamt.

Aus ölkologischer Sicht: Nicht akzeptabel! ^

Die Ergebnisse zeigen vielmehr, dass Elektrogeräte aus vielfältigen Gründen ersetzt werden. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Obsoleszenzformen zusammen und erzeugen so ein hochkomplexes Muster. „Selbst die Ursachen der werkstofflichen Obsoleszenz sind in der Regel sehr divers und ermöglichen somit keine eindeutige Schwerpunktsetzung“, schreibt das Umweltbundesamt.

Indes: Die Analyse bestätigt aber auch, dass die Erst- Nutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Ob Waschmaschine, Smartphone oder Fernseher: Sie eint, dass sie immer kürzer in den heimischen vier Wänden stehen. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger ist da rigoros: „Viele Geräte haben eine zu kurze Lebensdauer. Aus ökologischer Sicht ist das nicht akzeptabel. Die Herstellung der Produkte verbraucht wertvolle Ressourcen. Schadstoffe und Treibhausgase belasten Umwelt und Klima. Wir müssen über Mindestanforderungen an Produktlebensdauer und Qualität nachdenken – eine Art Mindesthaltbarkeit für Elektro- und Elektronikgeräte. Gleichzeitig werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Es ist daher genauso wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte länger nutzen.“

MHD für Hausgeräte: Derzeit nicht machbar! ^

Und da liegt die Crux. Mindesthaltbarkeit bei Elektro-Hausgeräten? Wie soll das gehen? Uns liegen noch die Worte von Werner Scholz, Geschäftsführer der ZVEI Fachverbände für Elektro-Haushalt-Großgeräte sowie -Kleingeräte, aus einem Hintergrundgespräch mit infoboard.de im Ohr: „Stromverbrauch kann ich messen, die Haltbarkeit nicht“, sagte Scholz. Und: „Um etwas (gesetzlich) zu regeln, muss ich es exakt messen können. Das geht bei Hausgeräten noch nicht. Messen lassen sich allenfalls bestimmte Anforderungen bei einigen Kernbauteilen.“ Und Dr. Reinhard Zinkann, Vorsitzender des Fachverbandes Elektro-Haushalt-Großgeräte, sagte beim Jahresabschluss-Pressegespräch Ende 2015 in Frankfurt: „Es sind keine Verfahren vorstellbar, die hinreichend genau und verlässlich aufzeigen könnten, ob ein Gerät nun zwölf oder 15 Jahre lang halten wird. Eine Scheingenauigkeit hilft niemandem.“

Die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf von Elektrogeräten sind vielfältig. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik sind Technologiesprünge häufig Auslöser für den Neukauf. Selbst bei Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschränken ist bei einem Drittel der für die Studie Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Gleichzeitig stieg allerdings auch der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden: von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013. Eine Verbraucherbefragung im Rahmen der Studie zeigt, dass rund ein Drittel der Befragten unzufrieden mit der Lebensdauer der Produkte waren.

Kaufargument kontakariert ^

„Unter ökologischen Gesichtspunkten ist das nicht hinnehmbar“, sagt das Umweltbundesamt. Und: „In allen untersuchten Produktgruppen belasten die kurzlebigen Produkte unsere Umwelt deutlich stärker als Geräte mit langer Nutzungsdauer.“ Beispiel Waschmaschine: Im Vergleich liegen Energieaufwand und Treibhausgaspotenzial bezogen auf den gesamten Lebensweg bei einer fünfjährigen Maschine um rund 40 % höher als bei einem 20-jährigen Gerät. Dabei ist eine mögliche bessere Energieeffizienz schon berücksichtigt. Heißt im Klartext: Damit wird ein wesentliches, immer wieder propagiertes Kaufargument ad absurdum geführt. So hatte die FAZ vom vergangenen Dienstag schnell ihre Schlagzeile parat: „Waschmaschinen enttäuschen“.

Weiterer Aspekt der Studie: Die mangelnde Transparenz für Verbraucher wird als problematisch angesehen: „Man sieht dem Produkt nicht an, für welche Lebensdauer es konzipiert wurde. Auch der Preis ist da nicht immer ein zuverlässiger Indikator.“ Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt“, sagt Krautzberger. Zudem müssen Geräte repariert werden können, um die Lebenszeit zu verlängern. Hierzu gehören für das UBA ein reparaturfreundliches Design und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, welche auch für nicht-herstellergebundene Werkstätten zugänglich sein sollten.

Effektive Kontrolle nötig ^

Der ZVEI sieht zwar erst einmal seine Auffassung bestätigt, wonach es keine absichtlich eingebauten Sollbruchstellen in Hausgeräten gibt, die die Lebensdauer begrenzen. „Elektrogeräte sind langlebig. Zudem folgt bei vielen Geräten eine Zweitnutzung, sodass die technische Lebensdauer die Erstnutzungsdauer deutlich übersteigen kann“, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch werden die übergeordneten Ziele der Studie – Abfallvermeidung und Ressourcenschutz – nachdrücklich unterstützt.

Kritisch steht der ZVEI indes der vorgeschlagenen Kennzeichnung der Haltbarkeit gegenüber: „Eine verlässliche Kennzeichnung setzt voraus, dass die Haltbarkeit hinreichend genau messbar ist. Dies ist jedoch derzeit nicht gegeben. Europäisch harmonisierte Messverfahren für die Haltbarkeit von elektrischen Geräten gibt es nicht. Zudem muss befürchtet werden, dass aufgrund der großen Produktvielfalt eine ausreichende Marktüberwachung nicht möglich wäre. Grundsätzlich lehnt der ZVEI jede Gesetzgebung ohne effektive Kontrolle durch Marktüberwachung ab.“

Matthias M. Machan

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