Der Handel mit technischen Gebrauchsgütern kritisiert die verfehlte Förderpolitik der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem „Recht auf Reparatur“. Dies machte der Handelsverband Technik (BVT) anlässlich der Bekanntgabe eines Bundesförderprogramms zugunsten von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten geltend.
Nicht fachgerechte Reparaturen gefährden Verbraucher und den sicheren Betrieb von Geräten, so der Verband. „Es ist ein vollkommen falsches Signal, die Laienreparatur von strom- und wasserführenden Hausgeräten sowie Elektronikprodukten zu fördern“, mahnt Frank Schipper, Vorsitzender Handelsverband Technik (BVT).
Laienreparatur gefährdet die Nutzer
Schipper weiter: „Unsere Kritik richtet sich nicht gegen Einrichtungen wie Repair Cafés und Selbsthilfewerkstätten. Aber es gibt gute Gründe für die geltenden Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien bei elektrischen und elektronischen Geräten. Wer Verbraucher dazu anstiftet, seinen Elektroherd, den Kaffeevollautomaten oder den Wasserkocher selbst oder unter Anleitung von Laien zu reparieren, gefährdet im Zweifel die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer.“
Der Verband fordert die Bundesregierung stattdessen dazu auf, im Interesse der Verbraucher die professionelle und qualifizierte Reparatur zu fördern. „Es gibt Vorbilder für eine sinnvolle und zielgerichtete Förderung der Reparatur, beispielsweise durch einen Reparaturbonus“, erörtert BVT-Chef Schipper. „Wir stehen vollkommen hinter dem Ziel, die Reparatur zur fördern und so die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern und damit die Umwelt zu schonen. Aber nicht auf Kosten der Sicherheit und zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft.“
Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“
Das Bundesumweltministerium hatte am 21. Oktober die erstmalige Förderung von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten bekannt gegeben. Einrichtungen sollen bei Beantragung über ein Onlineportal eine Förderung von bis zu 3.000 Euro von einer Stiftung erhalten.
Zum Hintergrund: Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen” können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen.
Das Bundesumweltministerium möchte auf diese Weise Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, die ihre Produkte reparieren wollen anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. In der ersten Förderrunde, die Förderung läuft bis Anfang 2026, stellt das Bundesumweltministerium mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen dann auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit dem Förderprogramm ‚Reparieren statt Wegwerfen‘ wollen wir die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren, dann können sie diese länger nutzen und müssen erst dann ein neues Produkt kaufen, wenn es wirklich nötig ist. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur.” Die professionelle Reparatur durch den Fachhandel wird mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn gefördert.
Das Förderprogramm ist ein weiteres Element zur Stärkung der Reparatur und zur Schonung knapper Ressourcen. Dieses ergänzt insbesondere die auf EU-Ebene getroffenen Regelungen zum Ökodesign und zum Recht auf Reparatur. So müssen ab 20. Juni 2025 Tablets und Smartphones reparierbar sein und Anleitungen sowie bestimmte Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Displays und Akkus.
In der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur erhalten die Verbraucher eine um ein Jahr längere Gewährleistungsfrist, wenn sie sich bei einem Mangel während der zweijährigen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheiden, anstatt eine neue Sache zu verlangen.
In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind.
Absage an Reparaturbonus
Einem Reparaturbonus, wie er in europäischen Nachbarländern oder einzelnen Bundesländern eingesetzt wird, sowie einer steuerlichen Begünstigung von Reparaturen hatte die Bundesregierung erst kürzlich in einer Bundestagsanfrage mangels Finanzierbarkeit eine Absage erteilt und stattdessen die Förderung der Laienreparatur befürwortet.
Die Themenseite zum „Recht auf Reparatur“ des Bundesumweltministeriums finden Sie hier.