Der Rechtsstreit um die Wortmarke „Black Friday” ist entschieden. Sie muss nun aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Das wird fällig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision eines Urteils des Kammergerichts Berlin in dem Verfahren Ende Juni dieses Jahres zurückgewiesen hat.
Sie war seit 2013 in Deutschland geschützt. Inhaberin war eine Firma in Hongkong, die das Nutzungsrecht an die „Black Friday GmbH“ aus Wien abgetreten hatte, die ab 2016 begann, Unternehmen abzumahnen, die den Schnäppchentag in ihrer Werbung nannten. Mehrere Unternehmen wehrten sich daraufhin gegen die Eintragung der Marke mit dem Argument, „Black Friday“ sei ein Gattungsbegriff und daher nicht schutzfähig.
Keyfeature: Ninja Combi 12-in-1 Multikocher, Ofen und Heißluftfritteuse mit Kombi-Pfanne, Backblech, Crisper Gittereinsatz und Rezeptheft… Read More
Der INVICTUS ONE 2.0 ist die Weiterentwicklung des INVICTUS ONE. Er überzeugt mit einem neuen… Read More
Eine Marke durch das Wohl und Wehe in diesen robusten Zeiten führen, ihre DNA (Familie,… Read More
„2024 neigt sich dem Ende zu. Wir blicken stolz und dankbar auf ein äußerst erfolgreiches… Read More
Vor 70 Jahren lief der erste Liebherr-Kühlschrank vom Band, ein Meilenstein, der den Grundstein für… Read More
Die Black Week 2024 erwies sich erneut als bedeutender Umsatztreiber für technische Konsumgüter. Laut GfK-Handelspaneldaten… Read More