BBQ 4.0 Ausgabe 2024

24 BBQ 4.0 Was beim Grillen in Deutschland erlaubt ist – und was nicht Grillduft in der Nase, ein kühles Bier in der Hand und die Sonne im Rücken – intensiver lässt sich der Sommer kaum spüren. Doch dürfen wir einfach so immer und überall den Grill anwerfen? Grillfürst hat einen Blick auf die aktuelle Gesetzeslage geworfen und erklärt die wichtigsten Spielregeln. Wer im Sommer durch die Stadt oder das Dorf radelt, hat ihn immer wieder in der Nase: den Duft nach frisch Gegrilltem. In vielen Gärten kommt der Grill mehrmals in der Woche zum Einsatz. Und auch auf Balkonen oder in Parks wird gerne und viel gegrillt. Aber ist das überhaupt erlaubt? Regelungen nicht immer eindeutig Die gute Nachricht gleich vorweg: In Deutschland darf man tatsächlich in den meisten Fällen ohne große Einschränkung grillen. Dabei Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen – zum Beispiel auf die direkte Nachbarschaft –, sollte selbstverständlich sein. Die gesetzlichen Regelungen zum Thema Grillen sind nicht immer eindeutig und können sich von Bundesland zu Bundesland oder gar von Stadt zu Stadt unterscheiden. Deshalb informieren Grillfans sich am besten direkt vor Ort über die Regeln, etwa bei ihrer Stadt oder Gemeinde. Nachfolgend ein paar grundlegende Informationen: Grillen im öffentlichen Raum Ein spontanes Grillfest am Badesee oder im Park? Das klingt verlockend. Aber Achtung: Grillen im öffentlichen Raum ist in der Regel verboten. Die Details hierzu stehen zum Beispiel in den städtischen Grünanlagensatzungen und den Gefahrenabwehrverordnungen. Öffentliche Grillplätze, die viele Städte eingerichtet haben, sind dann eine prima Alternative. Doch auch hier gelten oft bestimmte Vorschriften, beispielsweise was die Mindesthöhe des Grills zum Boden betrifft oder den Mindestabstand zu Bäumen. Illegales Grillen im öffentlichen Raum kann hingegen teuer werden: Das Gesetz sieht ein Verwarn- oder Bußgeld vor. Ein spontanes Grillfest am Badesee oder im Park? Das klingt verlockend. Aber Achtung: Grillen im öffentlichen Raum ist in der Regel verboten. Foto: Grillfürst

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