BBQ 4.0 Ausgabe 2024

26 BBQ 4.0 Dieses kann bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, bei großen Verstößen – wie dem Ausheben von Grillgruben oder anderen Beschädigungen – bis zu 5.000 Euro betragen. Grillen im eigenen Garten Wer ein eigenes Grundstück hat, darf dort prinzipiell jederzeit nach Herzenslust grillen. Einfach einen ausreichenden Abstand zu den umliegenden Nachbarn halten und intensive Belästigungen durch Rauch, Gerüche und Lärm vermeiden – fertig. Im Gesetz jedenfalls steht nicht, wie oft man grillen darf. Allerdings hat kürzlich das Landgericht München einem Paar untersagt, öfter als viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende beziehungsweise an einem verlängerten Wochenende zu grillen. Das Urteil ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und erstmal nur für die am Prozess beteiligten Parteien bindend. Grillen bei Mietwohnungen Ob Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten einer Mietwohnung erlaubt ist, steht im Mietvertrag. Meistens sind dann zeitliche Beschränkungen festgehalten, nur selten gibt es ein komplettes Grillverbot. Erlaubt der Mietvertrag das Grillen, sollten vor allem direkte Nachbarinnen und Nachbarn einfach vorher informiert werden. Dann können diese noch reagieren und beispielsweise ihre Türen oder Fenster schließen. Elektro- oder Gasgrills, die keinen Rauch verursachen, eignen sich für Mieterinnen und Mieter besonders gut. Doch egal, was genau im Mietvertrag oder im Gesetz steht: Der Sommer ist viel zu schön, um sich mit anderen über das Grillen zu streiten. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die Regeln halten, macht es doch sowieso am meisten Spaß. Und was ist schon besser geeignet, um gemeinsam eine gute Zeit zu haben, als zusammen am Grill zu stehen und etwas Leckeres zu genießen. Sicherheit geht vor Egal ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Freien: Sicherheit hat beim Grillen immer Vorrang. Ein Grill muss stets sicher und fest stehen sowie weit entfernt sein von brennbaren Materialien wie Möbeln oder trockenen Pflanzen – auch Kinder dürfen dem Grill nicht zu nahe kommen. Nach dem Grillen müssen Glut und Asche vollständig erloschen und abgekühlt sein, bevor sie entsorgt werden. Wer ein eigenes Grundstück hat, darf dort prinzipiell jederzeit nach Herzenslust grillen. Foto: Weber Egal, was genau im Mietvertrag oder im Gesetz steht: Der Sommer ist viel zu schön, um sich mit anderen über das Grillen zu streiten. Foto: Weber

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