Vor der morgigen Abstimmung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder ist heute Mittag (5. Mai) ein regelrechter Wettlauf um geeignete Lockerungsmaßnahmen entstanden: Nicht nur in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz soll in den kommenden Tagen und Wochen von der Gastronomie über den Handel bis zur Schule vieles wieder möglich sein, was wochenlang verwehrt blieb, auch die „Hardliner“ in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern machen Hoffnung auf Biergarten bzw. Ostsee-Urlaub.
Einkaufsbummel mit Gastronomie ab Mitte Mai?
In einer Videoschaltkonferenz am heutigen Tage mit der NRW-Landesregierung hat Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart im Vorfeld der morgigen Abstimmung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten für Nordrhein-Westfalen folgende Lockerungsmaßnahmen – vorbehaltlich noch zu treffender Beschlüsse – in Aussicht gestellt:
- Aufhebung der 800 Quadratmeter–Grenze für Einzelhandelsbetriebe und damit Öffnungsmöglichkeit für alle Einzelhandelsbetriebe vermutlich bei Beschränkung der Kundenzahl auf 1/10 Quadratmeter „in der kommenden Woche“
- begrenzte Öffnungsmöglichkeit für Restaurants ab Mitte Mai
- begrenzte Öffnungsmöglichkeiten für das Hotelgewerbe nach Pfingsten
Genaue Kalenderdaten wurden zwar nicht genannt. Folgt man indes der Logik der bisherigen CoronoSchutzVerordnung, die aktuell bis zum 10. Mai 2020 befristet ist, könnte eine Komplett-Öffnung des Handels dann vermutlich ab dem 10. Mai 2020 möglich sein.