Am 22. März hat die EU-Kommission den Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Die Initiative soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen.
Die Kommission schlägt eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt und eine Stärkung des Reparaturanspruchs gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall vor.
„Im Defektfall ist eine Reparatur vorzuziehen. Denn in vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern. Wichtig ist, dass es einen europäischen Rahmen für das Recht auf Reparatur und es damit nicht zu unterschiedlichen nationalen Regelungen kommen kann. Der Vorschlag der EU-Kommission geht in die richtige Richtung“, resümiert Carine Chardon, Bereichsleiterin Consumer.
Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiges Element der europäischen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die Kommission verschiedene Maßnahmen und Programme und Maßnahmen zusammengefasst, zu denen als zentraler Punkt der „Empowering Consumers for a Green Transition“-Vorschlag zählt. Die dort vorgeschlagene Kennzeichnung der Reparierfähigkeit kann ein weiteres Element zur Stärkung der Reparaturkultur sein. Allerdings ist hier die europäische Harmonisierung zwingend erforderlich.