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Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier, 16.07.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand.

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie.

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, das attraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädte ist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Hasebrink
Vorstandsvorsitzender der Verbundgruppe
EK/servicegroup eG, Bielefeld